Wer stellt Antrag beim Grundbuchamt?

Eintragungen im Grundbuch werden grundsätzlich nur auf Ansuchen von Parteien oder Behörden durchgeführt. Es darf nicht mehr oder etwas anderes, als die Partei beantragt hat, bewilligt werden.

Wer darf Grundbuchauszug anfordern Österreich?

In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.

Was ist das Personenverzeichnis im Grundbuch?

Daneben gibt es Hilfsverzeichnisse wie das Grundstücksverzeichnis, das Anschriftenverzeichnis und das Personenverzeichnis oder Namensverzeichnis (enthält für jedes Bundesland die Namen und Anschriften der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer). …

Ist das Grundbuch öffentlich?

Jedes Amtsgericht führt in der Abteilung “Grundbuchamt” das Grundbuch. Dies ist ein öffentliches Register, in dem die Größe, Lage und Eigentümer von Wohneigentum und Grundstücken festgehalten sind.

Kann man das Grundbuch einsehen?

Um ein Grundbuch einzusehen, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Das können Sie bei den Ämtern schriftlich oder mündlich vor Ort tun. Ein wichtiger Punkt: Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, denn die Register bergen vertrauliche Informationen.

Welche Unterlagen liegen beim Grundbuchamt?

Grundbuchamt

  • Aufschrift (Bezeichnung des Grundbuchamts und des Grundbuchbezirks, Blattstelle)
  • Bestandsverzeichnis (genaue Bezeichnung der Grundstücke)
  • Abteilung I (Eigentümerverhältnisse)
  • Abteilung II (Lasten und Beschränkungen)
  • Abteilung III (Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden)

Welche Unterlagen hat das Grundbuchamt?

Grundbuchseintragungen können nur auf Grund schriftlicher Urkunden (zB Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Darlehensvertrag, Heiratsurkunde) erfolgen. Diese Urkunden werden durchnummeriert in der nach Jahren geordneten Urkundensammlung aufbewahrt, die beim zuständigen Bezirksgericht öffentlich zugänglich ist.

Wie bekomme ich Einsicht in ein Grundbuch?

Wie kann man das Grundbuch einsehen? Die Grundbucheinsicht wird beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich oder auch mündlich vor Ort und mit dem Personalausweis oder Reisepass beantragt. Das zuständige Grundbuchamt ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das jeweilige Grundstück liegt.

Was ist die Reallast?

Bei einer Reallast handelt es sich um das Recht für einen Begünstigten, unter bestimmten Umständen, wiederkehrende Leistungen zu erhalten. Die Leistungen sind durch den Grundstückseigentümer des belasteten Grundstücks zu erbringen.

Was ist ein Personenverzeichnis in Österreich?

Diesen Verzeichnisse ist gemeinsam, dass Sie die Einlagezahl (EZ) angeben, unter der das betreffende Grundstück bzw. der betreffende Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Beachten Sie, dass eine Abfrage des Personenverzeichnisses ausgeschlossen ist. Sie können also grundsätzlich nicht abfragen, wem in Österreich welche Grundstücke gehören.

Was ist ein Grundbucheintrag?

Ein Grundbucheintrag erfolgt in der Regel über einen Notar. Der Grundbuchauszug besteht aus drei Teilen: dem A-Blatt (Bestandsblatt), dem B-Blatt (Eigentumsblatt) und dem C-Blatt (Lastenblatt mit Vorkaufsrechten oder Pfandrechten der Banken u.a.).

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register (Verzeichnis). In das Grundbuch sind Grundstücke und die an diesen bestehenden (dinglichen) Rechte eingetragen. Eingetragen sind etwa Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeiten (Servitut), Reallasten, Baurecht oder Wohnungseigentum.

Welche Hilfsverzeichnisse gibt es für jedes Bundesland?

Daneben gibt es Hilfsverzeichnisse wie das Grundstücksverzeichnis, das Anschriftenverzeichnis und das Personenverzeichnis oder Namensverzeichnis (enthält für jedes Bundesland die Namen und Anschriften der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer).